Digitale Barrierefreiheit 2025
Zum Stichtag 28. Juni 2025 gelten für Webseiten in Deutschland neue Regeln und Pflichten. Dies schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Aktionsplans für Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) um, um in ganz Europa einheitliche Standards für barrierefreie Angebote zu schaffen. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum stark an den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert ist.
Neue Richtlinien
Wen betreffen die neuen Gesetzte?
- Das BFSG gilt nur für geschäftliche Angebote. Private Webseiten und Apps, die nicht kommerziell genutzt werden, müssen daher keine Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
- Rein geschäftliche Angebote (B2B): Angebote, die sich ausschließlich an andere Unternehmen richten, fallen ebenfalls nicht unter das BFSG. Dies gilt beispielsweise für B2B-Portale, Softwarelösungen und Online-Marketing-Tools.
- Angebote von Kleinunternehmen: Kleinunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro nicht überschreiten, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG ausgenommen.
Wofür steht WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Richtlinien, die beschreiben, wie Webseiten und Apps für Menschen mit Behinderungen zugänglich gestaltet werden können. Sie bestehen aus Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien, die in drei Stufen (A, AA und AAA) unterteilt sind.
Was steht im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Vorgaben des Europäischen Aktionsplans für Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Damit müssen Unternehmen in Deutschland ab diesem Zeitpunkt die Anforderungen des EAA an barrierefreie Webseiten und Apps erfüllen.
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Inklusion – Tyll Reinisch
Unser Inklusionsansprechpartner Tyll Reinisch ist für euch da. Ihr könnt ihn und uns jederzeit kontaktieren, wenn ihr Fragen habt oder weitere Informationen benötigt.
Alle neuen Produkte und Dienstleistungen müssen ab Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein. Dies gilt unter anderem für Computer, Tablets, Smartphones, internetfähige Fernsehgeräte, E-Book-Reader, Automaten (z. B. Geld- und Ticketautomaten) und Router. Auch Dienstleistungen wie Telefon- und Messenger-Dienste, Online-Shopping und elektronischer Geschäftsverkehr fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Webseiten, insbesondere Webshops, Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken, müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.